Leviticus
Chapter 13
German translation
1Und der Herr sprach zu Mose und Aaron:
2Wenn ein Mensch an seiner Haut einen Aussatz bekommt, ein Zeichen oder einen weißen Fleck, und es wird zum Aussatz, so soll er zum Priester Aaron oder zu einem seiner Söhne, den Priestern, gebracht werden;
3Und wenn der Priester das Zeichen an seiner Haut sieht und das Haar an der Stelle weiß geworden ist und das Zeichen tiefer zu gehen scheint als die Haut, so ist es das Zeichen des Aussatzes; und der Priester wird, nachdem er ihn angesehen hat, sagen, daß er unrein ist.
4Wenn aber das Zeichen an seiner Haut weiß ist und nicht tiefer zu gehen scheint als die Haut, und das Haar darauf nicht weiß geworden ist, so soll der Priester ihn sieben Tage lang einschließen;
5Und der Priester soll ihn am siebenten Tag besehen; und wenn das Zeichen an seiner Haut ihm nicht schlimmer geworden zu sein scheint und nicht größer geworden ist, so soll der Priester ihn weitere sieben Tage lang einschließen:
6Und der Priester soll ihn wiederum am siebenten Tag besehen; und wenn das Zeichen matter ist und nicht größer an seiner Haut geworden ist, so soll der Priester sagen, daß er rein ist: es ist nur ein Hautfleck, und nachdem seine Kleider gewaschen sind, wird er rein sein.
7Wenn aber das Zeichen an seiner Haut größer geworden ist, nachdem er vom Priester besehen worden ist, so soll er wieder zum Priester gehen:
8Und wenn der Priester, nachdem er ihn angesehen hat, sieht, daß das Zeichen größer an seiner Haut geworden ist, so soll der Priester sagen, daß er unrein ist; er ist aussätzig.
9Wenn an einem Menschen das Zeichen des Aussatzes gesehen wird, so soll er zum Priester gebracht werden;
10Und wenn der Priester sieht, daß es einen weißen Fleck auf der Haut gibt und das Haar weiß geworden ist und es rohes Fleisch in dem Fleck gibt,
11So ist es ein altes Übel an der Haut seines Fleisches, und der Priester wird sagen, daß er unrein ist; er braucht nicht eingeschlossen zu werden, denn er ist offenbar unrein.
12Und wenn sich das Übel über seine ganze Haut ausbreitet, von seinem Kopf bis zu seinen Füßen, soweit der Priester sehen kann,
13Und wenn der Priester sieht, daß sein ganzes Fleisch vom Aussatz bedeckt ist, so wird der Priester sagen, daß er rein ist: es ist alles weiß geworden, er ist rein.
14Aber wenn rohes Fleisch an ihm gesehen wird, wird er unrein sein.
15Und wenn der Priester das rohe Fleisch sieht, wird er sagen, daß er unrein ist; das rohe Fleisch ist unrein, er ist aussätzig.
16Oder wenn das rohe Fleisch wieder weiß wird, so soll er zum Priester kommen,
17Und der Priester wird ihn besehen: und wenn die Stelle weiß geworden ist, so wird der Priester sagen, daß er von dem Übel befreit ist.
18Und wenn eine böse Stelle an der Haut herauskam und wieder heil wurde,
19Und an derselben Stelle ein weißer Fleck oder ein glänzendes Zeichen, rötlich und weiß, entstand, so soll der Priester es besehen;
20Und wenn er es besehen hat, scheint es tiefer zu gehen als die Haut, und das Haar ist darauf weiß geworden, so wird der Priester sagen, daß der Mann unrein ist: es ist das Übel des Aussatzes, es ist in der bösen Stelle herausgekommen.
21Aber wenn er es besehen hat und sieht, daß keine weißen Haare darauf sind, und es nicht tiefer als die Haut ist, und es nicht sehr glänzend ist, so soll der Priester ihn sieben Tage lang einschließen:
22Und wenn es größer wird an der Haut, so wird der Priester sagen, daß er unrein ist: es ist ein Übel.
23Aber wenn der glänzende Fleck an derselben Stelle bleibt und nicht größer wird, so ist es die Narbe der alten Wunde, und der Priester wird sagen, daß er rein ist.
24Oder wenn es eine Brandwunde an der Haut des Fleisches gibt, und wenn das rohe Fleisch in der Brandwunde zu einem glänzenden Fleck wird, rötlich und weiß oder weiß,
25So soll der Priester es besehen: und wenn das Haar auf dem glänzenden Fleck weiß geworden ist und es tiefer zu gehen scheint als die Haut, so ist er aussätzig: es ist in der Brandwunde herausgekommen, und der Priester wird sagen, daß er unrein ist: es ist das Übel des Aussatzes.
26Aber wenn der Priester es besehen hat und sieht, daß es kein weißes Haar auf dem glänzenden Fleck gibt, und es nicht tiefer als die Haut ist, und nicht sehr glänzend ist, so soll der Priester ihn sieben Tage lang einschließen:
27Und der Priester soll ihn wiederum am siebenten Tag besehen; wenn es größer wird an der Haut, so wird der Priester sagen, daß er unrein ist: es ist das Übel des Aussatzes.
28Und wenn der glänzende Fleck gleich groß bleibt und nicht größer wird an der Haut, aber matter ist, so ist es die Folge der Brandwunde, und der Priester wird sagen, daß er rein ist: es ist die Narbe der Brandwunde.
29Und wenn ein Mann oder eine Frau ein Übel am Kopf oder im Haar des Kinns hat,
30So soll der Priester die kranke Stelle besehen: und wenn sie tiefer zu gehen scheint als die Haut, und wenn es dünnes gelbliches Haar darin gibt, so wird der Priester sagen, daß er unrein ist: er hat das Zeichen des Aussatzes am Kopf oder im Haar des Kinns.
31Und wenn der Priester nach Besichtigung der kranken Stelle sieht, daß sie nicht tiefer als die Haut zu gehen scheint, und es kein schwarzes Haar darin gibt, so wird der Priester ihn sieben Tage lang einschließen:
32Und am siebenten Tag wird der Priester die Stelle besehen: und wenn sie nicht größer ist, und es kein gelbliches Haar darin gibt, und sie nicht tiefer als die Haut zu gehen scheint,
33So soll sein Haar abgeschnitten werden, aber nicht auf der kranken Stelle, und er soll weitere sieben Tage lang eingeschlossen werden:
34Und am siebenten Tag wird der Priester die Stelle besehen: und wenn sie nicht größer ist und nicht tiefer als die Haut zu gehen scheint, so wird der Priester sagen, daß er rein ist; und nachdem seine Kleider gewaschen sind, wird er rein sein.
35Aber wenn das Übel an seiner Haut nach seiner Reinigung schlimmer geworden ist,
36So soll der Priester ihn besehen: und wenn das Zeichen größer geworden ist, so wird der Priester, ohne nach gelblichem Haar zu suchen, sagen, daß er unrein ist.
37Aber wenn er meint, daß das Wachstum stehen geblieben ist, und schwarzes Haar darauf hervorgekommen ist, so ist das Übel vorbei; er ist rein und der Priester wird sagen, daß er rein ist.
38Und wenn ein Mann oder eine Frau glänzende Flecke auf der Haut ihres Fleisches hat, das heißt, glänzend weiße Flecke,
39So soll der Priester sie besehen: und wenn die weißen Flecke auf ihrer Haut nicht sehr glänzend sind, so ist es ein Hautübel, das auf der Haut herausgekommen ist; er ist rein.
40Und wenn einem Mann das Haar ausgefallen ist und er keine Haare hat, so ist er dennoch rein.
41Und wenn das Haar vom vorderen Teil seines Kopfes ausgefallen ist, so daß er dort keine Haare hat, so ist er dennoch rein.
42Aber wenn es auf seinem Kopf oder auf seiner Stirn, wo er keine Haare hat, eine rötliche und weiße Stelle gibt, so ist es das Übel des Aussatzes, das auf seinem Kopf oder auf seiner Stirn herauskommt.
43Dann, wenn der Priester sieht, daß das Wachstum des Übels rötlich und weiß auf seinem Kopf oder auf seiner Stirn geworden ist, wo es keine Haare gibt, wie das Zeichen an der Haut eines Aussätzigen;
44So ist er aussätzig und unrein; der Priester soll sagen, daß er ganz gewiß unrein ist: das Übel ist in seinem Kopf.
45Und der Aussätzige, der das Übel an sich hat, soll umhergehen mit Zeichen der Trauer, mit offenem Haar und bedecktem Mund, rufend: Unrein, unrein.
46Solange das Übel an ihm ist, wird er unrein sein. Er ist unrein: laßt ihn sich abgesondert halten und außerhalb des Lagers wohnen.
47Und jedes Kleidungsstück aus Wolle oder Leinen, in dem sich das Zeichen des Übels befindet;
48Wenn es in den Fäden des Leinens oder der Wolle, oder im Leder, oder in irgendetwas aus Haut ist;
49Wenn rötliche oder grünliche Flecke auf dem Kleidungsstück oder auf dem Leder oder in den Fäden des Stoffes oder in irgendetwas aus Haut sind, so ist es das Übel des Aussatzes: laßt den Priester es besehen.
50Und nachdem es vom Priester besehen worden ist, soll das so gekennzeichnete Ding sieben Tage lang eingeschlossen werden:
51Und er soll das Zeichen am siebenten Tag besehen; wenn das Zeichen größer geworden ist im Kleidungsstück oder in den Fäden des Materials oder im Leder, wofür auch das Leder benutzt wird, so ist das Übel in es eingedrungen: es ist unrein.
52Und das Kleidungsstück oder das Woll- oder Leinenmaterial oder irgendetwas aus Leder, in dem sich das Übel befindet, ist zu verbrennen: denn das Übel ist in es eingedrungen; laßt es im Feuer verbrennen.
53Und wenn der Priester sieht, daß das Zeichen nicht größer geworden ist im Kleidungsstück oder in irgendeinem Teil des Materials oder im Leder,
54So wird der Priester befehl geben, daß das Ding, auf dem das Zeichen ist, gewaschen wird, und daß es weitere sieben Tage lang eingeschlossen wird:
55Und wenn das Zeichen nach dem Waschen besehen wird, sieht der Priester, daß sich die Farbe nicht verändert hat und es nicht größer geworden ist, so ist es im Feuer zu verbrennen: das Übel wirkt in ihm, obwohl der Schaden innen oder außen sein mag.
56Und wenn der Priester sieht, daß das Zeichen nach dem Waschen matter ist, so soll er es aus dem Kleidungsstück oder dem Leder oder aus den Fäden des Materials ausschneiden lassen:
57Und wenn das Zeichen immer noch im Kleidungsstück oder in den Fäden des Materials oder im Leder gesehen wird, so ist das Übel am Ausbrechen: das Ding, in dem sich das Übel befindet, muß mit Feuer verbrannt werden.
58Und das Material des Kleidungsstücks oder irgendetwas aus Haut, das gewaschen worden ist, wenn das Zeichen daraus weggegangen ist, laßt es ein zweites Mal waschen und es wird rein sein.
59Dies ist das Gesetz über das Übel des Aussatzes im Faden von Woll- oder Leinenmaterial, im Kleidungsstück oder in irgendetwas aus Haut, das besagt, wie es rein oder unrein zu beurteilen ist.
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