Leviticus
Chapter 25
German translation
1Jahwe sprach zu Mose auf dem Berg Sinai:
2„Rede zu den Kindern Israel und sage ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch gebe, so soll das Land dem Herrn einen Sabbat halten.
3Sechs Jahre sollst du dein Feld besäen, und sechs Jahre sollst du deinen Weinberg beschneiden und seine Früchte einsammeln;
4aber im siebenten Jahr soll das Land einen Sabbat der Ruhe halten, einen Sabbat für den Herrn. Du sollst dein Feld nicht besäen und deinen Weinberg nicht beschneiden.
5Was von selbst in deiner Ernte wächst, sollst du nicht abernten, und die Trauben deines unbeschnittenen Weinbergs sollst du nicht sammeln. Es soll ein Jahr der Ruhe für das Land sein.
6Der Sabbat des Landes soll euch zur Speise dienen; dir, deinem Knecht, deiner Magd, deinem Lohnarbeiter und dem Fremdling, der bei dir wohnt.
7Auch dein Vieh und die Tiere, die in deinem Land sind, sollen von allen seinen Früchten zu essen haben.
8„Und du sollst sieben Wochen von Jahren zählen, siebenmal sieben Jahre; und es sollen dir die Tage von sieben Wochen von Jahren neunundvierzig Jahre sein.
9Dann sollst du die Posaune des Jubelrufs am zehnten Tag des siebenten Monats erschallen lassen. Am Versöhnungstag sollst du die Posaune in deinem ganzen Land erschallen lassen.
10Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und Freiheit ausrufen im Land für alle seine Bewohner. Es soll ein Jubeljahr für euch sein, und jeder von euch soll zu seinem Eigentum zurückkehren, und jeder von euch soll zu seiner Familie zurückkehren.
11Ein Jubeljahr soll das fünfzigste Jahr für euch sein. Ihr sollt nicht säen und nicht ernten, was von selbst wächst, und nicht die Trauben der unbeschnittenen Weinstöcke sammeln.
12Denn es ist ein Jubeljahr; es soll euch heilig sein. Ihr sollt von seinen Früchten vom Feld essen.
13„In diesem Jubeljahr soll jeder von euch zu seinem Eigentum zurückkehren.
14„Wenn du etwas an deinen Nächsten verkaufst oder von deinem Nächsten kaufst, sollst du ihn nicht betrüben.
15Nach der Anzahl der Jahre nach dem Jubeljahr sollst du von deinem Nächsten kaufen. Nach der Anzahl der Jahre der Ernte soll er dir verkaufen.
16Je größer die Anzahl der Jahre, desto mehr sollst du den Preis erhöhen, und je kleiner die Anzahl der Jahre, desto mehr sollst du den Preis verringern; denn er verkauft dir die Anzahl der Ernten.
17Ihr sollt einander nicht betrüben, sondern eure Gott fürchten; denn ich bin der Herr, euer Gott.
18„Darum sollt ihr meine Satzungen halten und meine Rechtsvorschriften befolgen und sie tun; und ihr werdet sicher im Land wohnen.
19Das Land wird seine Früchte tragen, und ihr werdet euch satt essen und sicher darin wohnen.
20Wenn ihr saget: Was sollen wir im siebenten Jahr essen? Siehe, wir werden nicht säen und unsere Ernte nicht einsammeln;
21so werde ich meinen Segen über euch befehlen im sechsten Jahr, daß es Früchte für drei Jahre bringt.
22Und ihr werdet im achten Jahr säen und von den alten Früchten essen; bis zum neunten Jahr, bis seine Früchte kommen, sollt ihr die alten Früchte essen.
23„Das Land soll nicht für immer verkauft werden; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Beisassen bei mir.
24In deinem ganzen Landbesitz sollt ihr eine Rückkaufsrecht für das Land gewähren.
25„Wenn dein Bruder arm wird und von seinem Eigentum etwas verkauft, dann soll sein nächster Verwandter kommen und das Verkaufte seines Bruders freikaufen.
26Wenn aber ein Mann keinen hat, der es für ihn freikauft, und er selbst zu Wohlstand kommt und genug findet zum Freikauf;
27so soll er die Jahre seit dem Verkauf berechnen und den Überschuß dem Mann zurückgeben, dem er es verkauft hat, und dann zu seinem Eigentum zurückkehren.
28Wenn er aber nicht genug hat, es für sich zurückzukaufen, so soll das Verkaufte in der Hand dessen, der es gekauft hat, bleiben bis zum Jubeljahr; und im Jubeljahr soll es freigegeben werden, und er soll zu seinem Eigentum zurückkehren.
29„Wenn ein Mann ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, so soll er es ein volles Jahr lang einlösen können, nachdem es verkauft worden ist. Ein volles Jahr hindurch soll ihm das Rückkaufsrecht zustehen.
30Wenn es nicht innerhalb eines vollen Jahres eingelöst wird, so soll das Haus in der ummauerten Stadt dem, der es gekauft hat, für alle Zeit gehören, für seine Geschlechter hindurch. Es soll nicht im Jubeljahr freigegeben werden.
31Aber die Häuser der Dörfer, die keine Mauer ringsum haben, sollen mit den Feldern des Landes gerechnet werden; sie können eingelöst werden, und sie sollen im Jubeljahr freigegeben werden.
32„Jedoch die Städte der Leviten, die Häuser in den Städten ihres Besitzes, die Leviten dürfen jederzeit einlösen.
33Und wenn ein Levit einlöst, so soll das verkaufte Haus in der Stadt seines Besitzes im Jubeljahr freigegeben werden; denn die Häuser der Städte der Leviten sind ihr Besitz unter den Kindern Israel.
34Aber die Weidegründe ihrer Städte dürfen nicht verkauft werden; denn das ist ihr ewiger Besitz.
35„Wenn dein Bruder arm wird und seine Hand neben dir nicht ausreicht, so sollst du ihn unterstützen. Wie einen Fremdling und Beisassen soll er bei dir leben.
36Nimm von ihm keine Zinsen und keinen Gewinn; sondern fürchte deinen Gott, auf daß dein Bruder neben dir leben kann.
37Du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen, noch dein Essen um Gewinn geben.
38Ich bin der Herr, euer Gott, der euch aus dem Land Ägypten geführt hat, um euch das Land Kanaan zu geben und euer Gott zu sein.
39„Wenn dein Bruder neben dir arm wird und sich an dich verkauft, so sollst du ihn nicht wie einen Sklaven behandeln lassen.
40Wie ein Lohnarbeiter und wie ein Beisasse soll er bei dir sein; bis zum Jubeljahr soll er dir dienen.
41Dann soll er von dir und seine Kinder mit ihm fortgehen und zu seiner Familie zurückkehren und zum Besitz seiner Väter.
42Denn sie sind meine Knechte, die ich aus dem Land Ägypten geführt habe. Sie sollen nicht als Sklaven verkauft werden.
43Du sollst nicht mit Strenge über ihn herrschen, sondern sollst deinen Gott fürchten.
44„Was deine Sklaven und Sklavinnen angeht, die du haben kannst, so magst du sie von den Völkern kaufen, die um euch her sind; von ihnen magst du Sklaven und Sklavinnen kaufen.
45Auch von den Kindern der Fremdlinge, die bei euch wohnen, von ihnen könnt ihr kaufen, und von ihren Familien, die bei euch sind, die sie in eurem Land gezeugt haben; und sie sollen euer Eigentum sein.
46Ihr könnt sie als Erbe euren Kindern nach euch zum Besitz hinterlassen; ewig könnt ihr sie als Sklaven halten. Aber über eure Brüder, die Kinder Israel, sollt ihr nicht mit Strenge herrschen, einer über den andern.
47„Wenn ein Fremdling oder Beisasse neben dir zu Wohlstand kommt, dein Bruder aber neben ihm arm wird und sich an den Fremdling oder Beisassen verkauft oder an einen Nachkommen der Familie des Fremdlings;
48nach seinem Verkauf soll er Rückkaufsrecht haben. Einer seiner Brüder soll ihn freikaufen;
49oder sein Onkel oder der Sohn seines Onkels soll ihn freikaufen, oder einer aus seiner Familie, sein naher Verwandter, soll ihn freikaufen; oder wenn er zu Wohlstand kommt, so soll er sich selbst freikaufen.
50Und er soll mit dem, der ihn gekauft hat, rechnen vom Jahr seines Verkaufs bis zum Jubeljahr; und der Preis seines Verkaufs soll nach der Anzahl der Jahre sein; nach der Zeit eines Lohnarbeiters soll er bei ihm sein.
51Wenn noch viele Jahre vorhanden sind, soll er nach ihnen den Preis seiner Freikaufung aus dem Geld zahlen, für das er gekauft wurde.
52Wenn aber nur noch wenig Jahre bis zum Jubeljahr übrig sind, so soll er mit ihm rechnen; nach seinen Jahren des Dienstes soll er den Preis seiner Freikaufung zahlen.
53Wie ein Jahr um Jahr angestellter Arbeiter soll er bei ihm sein; du sollst nicht zulassen, daß er mit Strenge über ihn herrsche vor deinen Augen.
54„Wenn er auf diese Weise nicht freigekauft wird, so soll er im Jubeljahr freigegeben werden, er und seine Kinder mit ihm.
55Denn die Kinder Israel sind meine Knechte; sie sind meine Knechte, die ich aus dem Land Ägypten geführt habe. Ich bin der Herr, euer Gott.
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