Numbers 35

Numbers

Chapter 35

German translation

1Und der Herr sprach zu Mose in den Ebenen Moabs am Jordan bei Jericho:

2Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten von ihrem Erbbesitz Städte geben zum Wohnen, und gebt ihnen auch das Weideland um diese Städte herum.

3So sollen diese Städte ihnen zum Wohnen dienen, und das Weideland soll für ihr Vieh und ihre Habe und alle ihre Tiere sein.

4Das Weideland der Städte, die ihr den Leviten gebt, soll sich von der Mauer der Stadt ausdehnend tausend Ellen weit ringsum erstrecken.

5Und ihr sollt ausmessen außerhalb der Stadt: zweitausend Ellen gen Osten, zweitausend Ellen gen Süden, zweitausend Ellen gen Westen und zweitausend Ellen gen Norden, während die Stadt in der Mitte liegt. Das soll ihnen das Weideland ihrer Städte sein.

6Und die Städte, die ihr den Leviten gebt, sollen die sechs Freistätten sein, wohin sich der Totschläger flüchten kann; und dazu sollt ihr zweiundvierzig andere Städte geben.

7Alle Städte für die Leviten sollen achtundvierzig sein mit ihrem Weideland.

8Und von dem Erbbesitz der Kinder Israel sollt ihr diese Städte geben; von denen, die viel haben, viele, und von denen, die wenig haben, wenige; jeder soll von seinen Städten den Leviten nach Maßgabe seines Erbteils geben.

9Und der Herr sprach zu Mose:

10Sage den Kindern Israel: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan gehet,

11So sollt ihr euch Städte auserwählen zu Freistätten, wohin sich der Totschläger flüchten kann, der jemanden ohne Willen getötet hat.

12Und diese Städte sollen euch zur Freistadt dienen vor dem Bluträcher, daß der Totschläger nicht sterbe, ehe er vor der Gemeinde Gericht gestanden hat.

13Von den Städten aber, die ihr geben sollt, sollen sechs Freistätten sein.

14Drei Städte sollt ihr geben jenseits des Jordan und drei Städte im Lande Kanaan; das sollen Freistätten sein.

15Diese sechs Städte sollen den Kindern Israel und dem Fremdling und dem Beisassen unter ihnen zur Freistadt dienen, daß dahin fliehe, wer jemanden ohne Willen getötet hat.

16Wer aber jemanden mit einem eisernen Werkzeug schlägt und er stirbt, so ist er ein Totschläger; der Totschläger soll des Todes sterben.

17Und wer jemanden mit einem Stein in der Hand, daß er stirbt, schlägt, so ist er ein Totschläger; der Totschläger soll des Todes sterben.

18Und wer jemanden mit einem hölzernen Werkzeug schlägt und er stirbt, so ist er ein Totschläger; der Totschläger soll des Todes sterben.

19Der Bluträcher soll selbst den Totschläger töten, wenn er ihm begegnet.

20Wer jemanden aus Haß mit Bosheit stößt oder hinterlistig etwas auf ihn wirft, daß er stirbt,

21Oder wer ihn aus Haß mit seiner Hand schlägt, daß er stirbt, so soll der, der den Schlag getan hat, des Todes sterben; er ist ein Totschläger. Der Bluträcher soll den Totschläger töten, wenn er ihm begegnet.

22Wer aber jemanden plötzlich, ohne Haß, stößt oder ohne Hinterlist etwas auf ihn wirft,

23Oder wer unversehens einen Stein auf ihn wirft, daß er stirbt, während er ihn nicht feind war und ihm nichts Böses wollte:

24So soll die Gemeinde zwischen dem, der die Tat begangen hat, und dem Bluträcher richten nach diesen Ordnungen.

25Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten aus der Hand des Blutrs und ihn in seine Freistadt zurückgeben, wohin er geflohen war; und er soll darin bleiben bis zum Tode des Hohenpriesters, der mit dem heiligen Öl gesalbt worden ist.

26Wer aber aus seiner Freistadt, wohin er geflohen war, hinausgehet,

27Und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und tötet ihn, so trifft den Bluträcher keine Schuld;

28Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis zum Tode des Hohenpriesters; nach dem Tode des Hohenpriesters aber mag der Totschläger in das Land seines Erbteils zurückkehren.

29Das soll euch eine Rechtssatzung sein für eure Geschlechter überall, wo ihr wohnet.

30Wer jemanden schlägt, daß er stirbt, soll ein Totschläger sein; nach der Aussage von Zeugen soll er sterben; aber die Aussage eines einzigen Zeugen ist nicht genug wider jemanden, daß er sterbe.

31Und ihr sollt nicht Lösegeld nehmen für die Seele eines Totschlägers, der schuldig ist des Todes, sondern er soll des Todes sterben.

32Und ihr sollt kein Lösegeld nehmen von dem, der zu seiner Freistadt geflohen ist, damit er ins Land seiner Besitzung zurückkehre, ehe der Hohepriester stirbt.

33So machet nicht das Land unrein, darin ihr wohnet; denn Blutschuld macht das Land unrein, und das Land kann nicht entsühnt werden von dem Blute, das darin vergossen ist, als nur durch das Blut dessen, der es vergossen hat.

34Und ihr sollt das Land nicht unrein machen, in welchem ihr wohnet und in dem meine Wohnung ist; denn ich bin der Herr bei den Kindern Israel.

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