Numbers
Chapter 35
German translation
1In den Ebenen von Moab am Jordan gegenüber von Jericho sprach der Herr zu Mose:
2„Befiehl den Israeliten, daß sie den Leviten Städte zum Wohnen aus dem Erbteil geben, das die Israeliten in Besitz nehmen werden. Und gebt ihnen Weideland um die Städte herum.
3So werden sie Städte zum Wohnen haben und Weideland für ihr Vieh und all ihre anderen Tiere.
4Das Weideland um die Städte, die ihr den Leviten gebet, soll sich tausend Ellen weit vom Mauerring der Stadt erstrecken.
5Meßt außerhalb der Stadt zweitausend Ellen auf der Ostseite, zweitausend auf der Südseite, zweitausend auf der Westseite und zweitausend auf der Nordseite, wobei die Stadt in der Mitte liegt. Das wird ihr Weideland für die Städte sein.
6Von den Städten, die ihr den Leviten gebet, sollen sechs Freistädte sein, wohin jemand, der einen Mord begangen hat, fliehen darf. Außerdem sollt ihr ihnen zweiundvierzig andere Städte geben.
7Insgesamt sollt ihr den Leviten achtundvierzig Städte geben, zusammen mit ihrem Weideland.
8Die Städte, die ihr den Leviten von dem Land gebt, das die Israeliten in Besitz nehmen, sollen nach dem Erbteil eines jeden Stammes verteilt werden: Nimm viele Städte von einem Stamm, der viele hat, aber wenige von einem, der wenige hat."
9Dann sprach der Herr zu Mose:
10„Rede zu den Israeliten und sprich zu ihnen: ‚Wenn ihr den Jordan hinüber nach Kanaan gehet,
11wählt einige Städte, daß sie eure Freistädte seien, wohin jemand, der einen Menschen aus Versehen getötet hat, fliehen darf.
12Sie sollen Zufluchtsorte vor dem Bluträcher sein, daß der der Blutschuld Beschuldigte nicht sterbe, ehe er vor die Gemeinde vor Gericht gestellt worden ist.
13Diese sechs Städte, die ihr gebt, sollen eure Freistädte sein.
14Drei Städte sollt ihr auf dieser Seite des Jordan geben und drei Städte in Kanaan als Freistädte.
15Diese sechs Städte sollen Zufluchtsorte sein für die Israeliten und für die Fremdlinge, die unter ihnen wohnen, daß dahin jeder, der einen Menschen aus Versehen getötet hat, fliehen kann.
16‚Wenn jemand einen anderen mit einem eisernen Werkzeug einen tödlichen Schlag versetzt, so ist er ein Mörder; der Mörder soll mit dem Tode bestraft werden.
17Oder wenn jemand einen Stein in der Hand hält und versetzt dem anderen damit einen tödlichen Schlag, so ist er ein Mörder; der Mörder soll mit dem Tode bestraft werden.
18Oder wenn jemand ein hölzernes Werkzeug in der Hand hält und versetzt dem anderen damit einen tödlichen Schlag, so ist er ein Mörder; der Mörder soll mit dem Tode bestraft werden.
19Der Bluträcher soll den Mörder zu Tode bringen; wenn der Bluträcher auf den Mörder trifft, so soll er ihn zu Tode bringen.
20Wenn jemand aus Bosheit einen anderen stößt oder wirft etwas nach ihm mit Überlegung, daß er stirbt,
21oder wenn einer aus Feindschaft einen anderen mit der Faust schlägt, daß er stirbt, so soll der Schläger zu Tode bestraft werden; er ist ein Mörder. Der Bluträcher soll den Mörder zu Tode bringen, wenn er ihn trifft.
22‚Wenn aber jemand ohne Feindschaft einen anderen plötzlich stößt oder wirft ohne Überlegung etwas nach ihm
23oder läßt ohne es zu sehen einen Stein auf ihn fallen, der schwer genug ist, ihn zu töten, und er stirbt, obgleich jener nicht sein Feind war und ihm nichts Böses wollte,
24so soll die Gemeinde zwischen dem Beschuldigten und dem Bluträcher nach diesen Satzungen richten.
25Die Gemeinde soll den der Blutschuld Beschuldigten vom Bluträcher erretten und ihn in die Freistatt zurückbringen, wohin er geflohen war. Dort muß er bleiben bis zum Tode des Hohepriesters, der mit dem heiligen Öl gesalbt worden ist.
26‚Wenn aber der Beschuldigte je über die Grenzen der Freistatt hinausgehet, wohin er geflohen ist,
27und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenzen der Freistatt und erschlägt ihn, so ist der Bluträcher nicht des Blutmordes schuldig.
28Denn der Beschuldigte muß in seiner Freistatt bleiben bis zum Tode des Hohepriesters; nach dem Tode des Hohepriesters darf er in sein Erbe zurückkehren.
29‚Das soll für euch eine Rechtssatzung sein in all euren Geschlechtern, überall wo ihr wohnet.
30‚Wenn jemand einen Menschen tötet, so soll er als Mörder getötet werden auf die Aussage von Zeugen hin. Aber auf die Aussage eines einzigen Zeugen hin soll niemand zum Tode verurteilt werden.
31‚Ihr sollt kein Lösegeld für das Leben eines Mörders annehmen, der des Todes schuldig ist. Er soll mit dem Tode bestraft werden.
32‚Ihr sollt kein Lösegeld von dem annehmen, der in seine Freistatt geflohen ist, daß er in sein Land zurückkehre, ehe der Hohepriester stirbt.
33‚So verunreinigt nicht das Land, in welchem ihr wohnet. Blutschuld verunreinigt das Land, und das Land kann nicht entsühnt werden für das Blut, das darin vergossen worden ist, außer durch das Blut dessen, der es vergossen hat.
34Verunreinigt nicht das Land, in welchem ihr wohnet und in welchem ich wohne; denn ich, der Herr, wohne unter den Israeliten.'"
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